Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Diese Leistungen sind speziell dafür gedacht, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Der monatliche Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden, zum Beispiel für:
- Wohnungsreinigung
- Einkäufe und Besorgungen
- Unterstützung im Alltag
- Begleitung bei Erledigungen
Wichtig ist, dass der Dienstleister entsprechend anerkannt ist. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Pflegekasse oder per Kostenerstattung – je nach Absprache.
Viele Betroffene wissen nicht, dass dieser Anspruch besteht oder lassen ihn ungenutzt. Dabei kann er regelmäßig und unkompliziert eingesetzt werden, ohne andere Pflegeleistungen zu schmälern.
Fazit:
Entlastungsleistungen sind eine sinnvolle Möglichkeit, Hilfe im Alltag zu erhalten – unbürokratisch, planbar und finanziell abgesichert.
