Entlastungsleistungen der Pflegekasse einfach erklärt

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Diese Leistungen sind speziell dafür gedacht, den Alltag zu erleichtern und pflegende Angehörige zu unterstützen.

Der monatliche Entlastungsbetrag kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden, zum Beispiel für:

  • Wohnungsreinigung
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Unterstützung im Alltag
  • Begleitung bei Erledigungen

Wichtig ist, dass der Dienstleister entsprechend anerkannt ist. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Pflegekasse oder per Kostenerstattung – je nach Absprache.

Viele Betroffene wissen nicht, dass dieser Anspruch besteht oder lassen ihn ungenutzt. Dabei kann er regelmäßig und unkompliziert eingesetzt werden, ohne andere Pflegeleistungen zu schmälern.

Fazit:
Entlastungsleistungen sind eine sinnvolle Möglichkeit, Hilfe im Alltag zu erhalten – unbürokratisch, planbar und finanziell abgesichert.

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